1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zwischen
Firma Canis Familiaris Ansbach
Inhaber Christian Friedlein
Mittelbach 34
91522 Ansbach
Und dem Hundehalter für alle Leistungen in der Hundepension bzw die Hundebetreuung umfassen. Dies schließt Angebote aus Pension, Tagesbetreuung und Gassiservice sowie weitere Betreuungsangebote ein
2. Vertragsgegenstand
Die Hundepension und der Hundehalter bzw sein Vertreter schließen einen Betreuungsvertrag über die Betreuung des abgegebenen Hundes.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Buchung zustande und damit werden auch die aufgeführten AGBs akzeptiert.
4. Vertragsdauer und Vergütung
Die Bestimmungen gelten während des Aufenthaltes des Hundes in der Hundepension sowie für zukünftige Aufenthalte.
5. Leistungsumfang
Der Hundehalter bzw sein Vertreter verpflichtet sich, den Hund unter Angaben aller Informationen, Vorlage des Impfpasses und in bestem Gesundheitszustand abzugeben, frei von ansteckenden Krankheiten und Ähnlichem.
Impfungen wie Tollwut, Pavo Virose und Staupe sind vollständig, andernfalls wurde der Halter bzw sein Vertreter über etwaige Risiken durch den Kontakt mit anderen Hunden und Tieren aufgeklärt.
Des Weiteren werden vom Hundehalter jegliche Utensilien, Medikamente sowie Futter zur Verfügung gestellt, um den Hund während des Aufenthaltes gerecht versorgen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Hundepension anfallende Kosten, nach eigenem Ermessen, in Rechnung stellen.
Die Hundepension verpflichtet sich, den Hund artgerecht zu versorgen. Dazu gehören die Gabe von Futter und Medikamenten, Hygiene sowie ausreichende Auslastung. Sollte ein gesundheitliches Problem auftreten, informiert die Hundepension den Hundehalter unter den angegebenen Kontaktdaten. Bei einem dringenden Notfall behält sich die Hundepension vor, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt aufzusuchen. Hierfür werden anfallende Kosten vom Hundehalter getragen. Selbes gilt für den Fall des Todes
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Hundehalter verpflichtet sich, die ihm genannten Betreuungspreise zu bezahlen. Wird das Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, fällt pro Tag eine zusätzliche Tagespauschale der Kosten an!
Der Hundehalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen an einen neuen Besitzer vermittelt oder in ein Tierheim gebracht.
Bis zur Vermittlung des Hundes werden die anfallenden Kosten vollständig vom Halter übernommen
Alle Preise beinhalten den derzeit geltenden Satz an Mehrwertsteuer.
Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Reservierungen sind kostenpflichtig und gelten als gebucht, wenn 50 % der Gesamtsumme eingegangen sind.
Bei Absage bis 30 Tage vor Antrittsdatum werden die vollen 50 % zurückerstattet. Ab 30 Tagen bis Antrittsdatum werden 50 % als Bearbeitungsgebühren einbehalten. Bei Absage am Antrittsdatum oder Nichtantritt ohne Absage fällt die Gesamtsumme des Aufenthalts an.
7. Haftung
Die Hundepension übernimmt für Schäden, die der Hund während des Aufenthaltes bzw der Betreuung entstehen, keine Haftung. Alle Haftung bleibt beim Hundehalter.
8. Bild und Tonrechte
Die Hundepension behält sich das Recht vor, alle Bild- und Tonaufnahmen, die den Hund zeigen, für Werbung, Schulungen und ähnliche Zwecke zu verwenden